Heiraten in Kapstadt

Allgemein

Package  

Merkblatt des Deutschen Generalkonsulates
Information für Schweizer Staatsbürger
Information für Österreichische Staatsbürger
Kapstadt
wird als Heiratsort immer beliebter. Unser Pfarrer ist gleichzeitig Standesbeamter und kann von daher zivile und kirchliche Trauungen vornehmen. Wenn Sie vorhaben, in Kapstadt zu heiraten dann kontaktieren Sie uns bitte so früh wie möglich. Auf der Webseite http://www.medvilla.co.za finden Sie auf der deutschen Version unter "Hochzeiten" weitere Informationen über unser Angebot.
Es gilt dabei folgendes zu beachten:

Die zivile Trauung muss nach südafrikanischem Recht unter einem Dach geschlossen werden mit zwei Trauzeugen. Zur Trauung benötigen Sie als ausländischer Staatsbürger einen gültigen Pass, und falls geschieden oder verwitwet, die entsprechenden Papiere in englischer Übersetzung.

Die kirchliche Trauung darf nach den Weisungen des Erzbistums Kapstadt nur in einer Kirche stattfinden. Für die notwendigen kirchlichen Dokumente kontaktieren Sie Ihren Heimatpfarrer, der Sie dann nach dem Traugespräch nach Kapstadt überweisen kann. Die notwendigen Papiere bringen Sie dann nach Kapstadt mit.

Immer häufiger wird die Anfrage von Paaren, die noch keine kirchliche Trauung wollen, aber trotzdem den Wunsch haben, daß ihre zivile Eheschließung mit einem wie auch immer gearteten kirchlichen Segen verbunden ist. Auch in diesem Fall kontaktieren Sie bitte den Pfarrer.

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Es gibt
immer mehr Unternehmen, die Packages anbieten für einen Kurzurlaub in Kapstadt inklusive Trauungen. Die Preise, die dafür verlangt werden, sind oft sehr hoch. Erfahrungsgemäß haben die meisten Furcht vor der vermeintlich unklaren Rechtslage und damit vor all' dem vermeintlichen "Papierkrieg" und akzeptieren gezwungenermassen diese Preise. Wir drucken von daher im folgenden das Merkblatt des Deutschen Generalkonsulates ab, daß deutlich macht, wie einfach und unkompliziert die zivile Trauung vorgeht. Der Erhalt des vollen "Marriage Certificates" und der sog. "Haager Postille" erledigen Sie selber locker innerhalb eines Vormittages ohne Probleme. Unsere Tips:

* Wohnen Sie preiswert, aber trotzdem mit allem Komfort in unserer  Mediterranean Villa
* Nutzen Sie die Möglichkeit, zivile Hochzeit und kirchlichen Segen miteinander zu verbinden
* Wie beraten und helfen bei der Suche nach einem Fotographen, Leihwagen, etc.
* Wie sind gerne auch behilflich bei der Auwahl des Trauungsortes, wobei wir in diesem Falle 
    normalerweise nur die Adresse geben, damit Sie selber - meist per email - die nötigen 
    Arrangements tätigen können. Damit machen Sie sicher, daß es "Ihre Hochzeitsfeier" wird und
    wo kein "Zwischenhändler" ist, gibt es auch keine teuren Kommissionen, die Sie mitzahlen.
* Besuchen Sie für das gesparte Geld lieber ein paar Tage länger den Krügerpark.

Unser Service ist ein Angebot im Rahmen der Touristenseelsorge, das sich nicht nur auf katholische Paare bezieht. 
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Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland Kapstadt
Stand 04/2000

Merkblatt über Eheschließungen in Kapstadt
Nach Informationen, die vom "Marriage Officer" beim Magistrat in Kapstadt bestätigt wurden, werden für eine Eheschließung vor Ort lediglich die Reisepässe der Verlobten benötigt (soiwe eventuell Scheidungspapiere, falls zutreffend, dann allerdings mit beglaubigter Übersetzung in die englische Sprache). Sollte einer der Verlobten unter 21 Jahren alt sein, gelten besondere Vorschriften, die beim "Marriage Officer", der die Eheschließung vornimmt, bei Terminabsprache erfragt werden sollten.
Zwei Trauzeugen, die über 21 Jahre alt sein müssen und sich ebenfalls durch ihren Reisepass ausweisen müssen, sollen anwesend sein. Der "Marriage Officer" kann weiterhelfen, falls keine Trauzeugen vorhanden sind.
Eine vorherige langfristige Anmeldung ist für Touristen grundsätzlich nicht erforderlich. Es ist allerdings zu empfehlen, dass besonders während der Touristensaison Heiratstermie mindestens 4-6 Wochen vor beabsichtigter Eheschließung beantragt werden.
Der "Marriage Officer" für Kapstadt befindet sich im Gebäude des Department of Home Affairs. Die Anschrift lautet: Fair Cape Building, 56 Barrack Street, 1.Stock, Zimmer Nr. 104, Mrs. Booysen, Tel.:(0027-21) 462-4970, Fax: (0027-21) 461-7686. In der Telefonzentrale bitte Abteilung "Marriages" oder Mrs. Booysen verlangen.
Damit es bei der Anerkennung der Eheschließung beim deutschen Standesbeamten keine Schwierigkeiten gibt, wird empfohlen, nach Eheschließung ein sogenanntes "Full Marriage Certificate" zu beantragen, und das danach mit einer sogenannten "Haager Apostille" versehen zu lassen, die vom "Registrar" des "High Courts" ausgestellt wird. (Anschrift: High Court, Keerom Street, Cape Town. Gebäude ist ca. 10 Minuten Fussweg entfernt, und liegt zwischen Keerom Street und Queen Victoria Street, angrenzend an Wale Street. Haupteingang Keerom Street, direkter Zugang zum "Registrar's Office" von Queen Victoria Street aus möglich. Tel. 480-2411).
Zur Erläuterung:
Südafrika ist mit Wirkung vom März 1995 dem Haager Übereinkommen vom 5.10.1961 über die Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation beigetreten. Seit Beitritt muss der Beweis der Echtheit öffentlicher Urkunden im Verhältnis zu den Vertragsstaaten, wozu Deutschland auch gehört, nicht mehr mit einer Legalisation geführt werden, sondern mit einer sogenannten "Apostille", einem standarisierten Stempelaufdruck bzw. Deckblatt, der von allen Mitgliedsstaaten einheitlich verwendet wird.

Nach Ortsrecht gültige Eheschließungen können hier auch kirchlich vorgenommen werden...
Das Deutsche Generalkonsulat in Kapstadt hat keine Ermächtigung, Eheschließungen vorzunehmen

Abdruck ohne Gewähr - Print without obligation.

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In Österreich

iDie Heirat in Südafrika wird in Österreich grundsätzlich anerkannt. Wer ein "Full Marriage Certificate" mit "Haager Postille" vorweisen kann, hat auf gar keinen Fall irgenwelche Registrations-Probleme in  Österreich. (Siehe Deutsches Merkblatt)
ohne Gewähr - without obligation.

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In der Schweiz

werden Hochzeiten in Südafrika ebenfalls anerkannt. Dazu müssen allerdings die Unterlagen vom Schweizerischen Generalkonsulat beglaubigt werden. D.h. folgende Unterlagen müssen dem Konsulat vorgelegt werden:
"Full Marriage Certificate", "Full Birth Certificate" des nicht - schweizerischen Partners, und, falls zutreffend, die Scheidungsurkunde oder die Todesurkunde des Partners bei schon einmal Verheirateten.
 ohne Gewähr - without obligation.

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