Konsularische Vertretungen

Deutsches Generalkonsulat

Österreichisches Generalkonsulat

Schweizerisches Generalkonsulat

 

Was leisten Konsularische Vertretungsbehörden und was nicht?

Sie leisten:
  • Ausstellen von Reisepapieren bei Passverlust
  • Kontaktmöglichkeiten nach Hause bei Geldverlust
  • Nennung von schnellen Geldüberweisungsmöglichkeiten
  • Überbrückungsgeld bis zum Eingang der Geldüberweisung (gegen Rückzahlungsversicherung)
  • rückzahlbare Hilfe zur Rückkehr bei erfolgloser Ausschöpfung aller eigenen Hilfsmöglichkeiten
  • Vermittlung bei Problemen mit Behörden des Urlaubslandes (nicht bei Personen, die auch Staatsangehörige des Gastlandes sind)
  • Nennung von Anwälten, Übersetzern, Ärzte, Pfarrer bei Bedarf
  • Sicherstellung der anwaltlichen Vertretung bei Festnahme auf Wunsch (nicht die Deutsche Vertretung)
  • Benachrichtigung von Hinterbliebenen und Hilfe vor Ort im Todesfall
Sie leisten nicht:
  • Führerscheinersatzpapiere ausstellen
  • Amtliche Übersetzungen (Schweizerisches Generalkonsulat)
  • Zahlung von Hotelschulden
  • Finanzierung des restlichen Urlaubes
  • Weisungen an Behörden im Urlaubsland
  • Eingreifen in laufende Gerichtsverfahren
  • Wahrnehmung anwaltlicher Tätigkeiten vor Gericht
  • Wahrnehmung von Aufgaben eines Reisebüros, einer Krankenkasse oder einer Bank
  • Übernahme von extrem hohen Kosten einer Such- und Rettungsaktion (das Schweizerische Generalkonsulat übernimmt gar keine Kosten dafür)
Bitte helfen Sie mit, indem Sie vor der Reise:
  1. ....die Gültigkeit Ihrer Papiere prüfen
  2. ....beglaubigte Kopien von Pässen und Führerscheinen erstellen
  3. ....Visumbestimmungen bei der Südafrikanischen Botschaft vorher erfragen
  4. ....alle Konto, -Kredit und Scheckkarten-Nummern aufschreiben
  5. ....für eine ausreichende Kranken- und Reiserücktransport Versicherung sorgen
  6. ....den teuersten Schmuck einfach zuhause lassen
Sicherheitsvorkehrungen: In Südafrika, bitte....
  • Meiden Sie Spaziergänge alleine abends und in der Nacht!
  • Nehmen Sie immer nur soviel Bargeld mit, wie Sie benötigen!
  • Fahren Sie in kein Township ohne kundige Begleitung!
  • Leisten Sie bei einem bewaffneten Raubüberfall keinen Widerstand!
  • Fragen Sie die Menschen vor Ort (Hotel, Gästehaus, etc.), wie Sie sich verhalten sollen, welche Gegenden sicher sind und welche nicht!!
  • Zählen Sie kein Geld auf der Strasse nach dem Umtausch und benutzen Sie keine Karten Automaten am Abend / in der Nacht und an den Wochenenden!
  • Melden Sie jeden Diebstahl erst einmal der Polizei und lassen Sie sich eine Kopie der Anzeige aushändigen!
  • Meiden Sie Alkohol und Autofahren, auch wenn es die Einheimischen teilweise anders machen!
  • Halten Sie sich an die Strassenverkehrsordnung, auch wenn Sie den Eindruck haben, daß es die Einheimischen weniger tun!
  • Seien Sie einfach freundlich und höflich - Sie sind der Gast und nicht umgekehrt!

Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland


22 Ribeek Street - Cape Town

Postanschrift:            P.O.Box  4273  -  Cape Town 8000
Tel.                             021 405 3000
Fax:                            021 421 0400
Öffnungszeiten:       Montag - Freitag 9.00 - 12.30 Uhr
Notdienst:                 für echte Notfälle vorhanden
Email:                        info@germanconsulatecapetown.co.za

 

Österreichisches Generalkonsulat Kapstadt
1 Thibauld Square
3. floor
Cape Town 8001

Tel.: +27 (021) 421 1440
         +27 (021) 421 1441

Fax: +27 (021) 425 3489
     
Postfach: P.O.Box 6887
Roggebaai 8012
Amtsbereich: Nördliches Kap, Westliches Kap, Östliches Kap
und KwaZulu/Natal
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag: von 08:30 h bis 16:30 h

Montag bis Mittwoch und Freitag: von 09:00 h bis 12:00 h
Donnerstag: kein Parteienverkehr

Parteienverkehr:
Notfälle: Für österreichische Touristen besteht bei Vorliegen eines echten Notfalles (Unfall, Paßverlust, etc.) auch an Wochenenden und Feiertagen die Möglichkeit mit dem Generalkonsulat unter einer der beiden Telefonnummern Kontakt aufzunehmen.

 

Schweizerisches Generalkonsulat:

Adresse:

Schweizerisches Generalkonsulat

26th Floor
1 Thibault Square
Postfach 563
Kapstadt 8000
Tel.: (021) 418 3665
Fax: (021) 418 3688
Email: vertretung@cap.rep.admin.ch  
Schalterstunden: 09.00 bis 13.00 Uhr (zu anderen Zeiten gem. telef. Vereinbarung)
Notfälle: Für das Wochenende und an Feiertagen wird ein Pikettdienst aufrecht erhalten für Passverluste, Unfälle, konsularische Schutzfälle etc. Tel: 082 557 2963
Empfohlene Webseite für Reisende aus der Schweiz: www.eda.admin.ch